Aixtron: Zugang einer weiteren Anfechtungsklage hinsichtlich Satzungsänderung
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Insgesamt sind nunmehr vier Anfechtungsklagen anhängig
Gegen den unter Tagesordnungspunkt 1 gefassten Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der AIXTRON AG vom 30. September 2004 über die Änderung der Satzung zur Schaffung genehmigten Kapitals I haben zwei weitere Aktionäre beim Landgericht Aachen eine Anfechtungsklage erhoben. Insgesamt sind nunmehr vier Anfechtungsklagen gegen den Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung über die Änderung der Satzung zur Schaffung genehmigten Kapitals I anhängig.