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Aixtron: Zugang einer weiteren Anfechtungsklage hinsichtlich Satzungsänderung - Insgesamt sind nunmehr vier Anfechtungsklagen anhängig
Gegen den unter Tagesordnungspunkt 1 gefassten Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der AIXTRON AG vom 30. September 2004 über die Änderung der Satzung zur Schaffung genehmigten Kapitals I haben zwei weitere Aktionäre beim Landgericht Aachen eine Anfechtungsklage erhoben. Insgesamt sind nunmehr vier Anfechtungsklagen gegen den Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung über die Änderung der Satzung zur Schaffung genehmigten Kapitals I anhängig.

Veröffentlichungsdatum: 12.11.2004 - 06:13
Redakteur: rpu
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