Vorstände von Continental und Phoenix einigen sich auf Umtauschverhältnis
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Ernst & Young erstellte ein Gutachten
Die Vorstände der Continental AG und der Phoenix AG haben sich im Hinblick auf den beabsichtigten Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der Continental-Tochtergesellschaft ContiTech Holding GmbH (künftig: ContiTech AG) und der Phoenix AG sowie im Hinblick auf die beabsichtigte Verschmelzung der Phoenix AG auf die ContiTech AG auf die Bewertung der beiden Gesellschaften und das Umtauschverhältnis auf der Basis eines Gutachtens der Ernst & Young AG geeinigt.
Auf Grundlage der übereinstimmend festgestellten Bewertung wird die Continental AG, die gegenwärtig (mittelbar) 75,73% des stimmberechtigten Phoenix-Grundkapitals hält, nach Wirksamwerden der Verschmelzung mit 95,78 % des stimmberechtigten Grundkapitals an der ContiTech AG beteiligt sein.
Im Rahmen der Verschmelzung erhalten die Phoenix-Aktionäre für jede Phoenix-Stückaktie im anteiligen Betrag des Grundkapitals von 2,60 EUR eine Stückaktie der ContiTech AG im anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 EUR. Sowohl bei Wirksamwerden des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages als auch bei Wirksamwerden des Verschmelzungsvertrages wird die ContiTech AG den Aktionären der Phoenix Aktiengesellschaft anbieten, ihre Phoenix-Aktien gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von 18,89 EUR je Phoenix-Stückaktie zu erwerben.
Der Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages sowie des Verschmelzungsvertrages einschließlich der vorgenannten Bewertung und des vorgenannten Umtauschverhältnisses bedürfen noch der Billigung des Aufsichtsrates und der Zustimmung der Hauptversammlung der Phoenix AG sowie der entsprechenden Organe der künftigen ContiTech AG.