Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in seinem Urteil vom 10. November 2004 die Berufung der Kreissparkasse Biberach gegen das Urteil des Landgerichts Ravensburg zurückgewiesen. Das Landgericht Ravensburg hatte die Klage der Kreissparkasse gegen die Aufsichtsratswahl bei Kässbohrer in der Hauptversammlung 2003 als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kreissparkasse hatte gegen die Gültigkeit der Aufsichtsratswahl geklagt, mit dem Ziel, einen eigenen Vertreter im Aufsichtsrat zu platzieren. Das Landgericht Ravensburg hatte in seinem Urteil vom 28. Oktober 2003 die Gültigkeit der Wahl festgestellt und damit die Klage der Kreissparkasse als unbegründet zurückgewiesen. Das jetzige Urteil des Oberlandesgerichts bestätigt diese Auffassung. Die Aufsichtsratswahl wurde auch von der Hauptversammlung 2004 nochmals bestätigt.
Der Vorstand der Kässbohrer Geländefahrzeug AG hofft nun, dass der Rechtsstreit beendet wird und die erfolgreiche Tätigkeit der letzten Monate unbeeinträchtigt fortgeführt werden kann.