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506620
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DE0005066203
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Aixtron: Zugang einer weiteren Anfechtungsklage hinsichtlich Satzungsänderung - Insgesamt sind nunmehr drei Anfechtungsklagen anhängig
Gegen den unter Tagesordnungspunkt 1 gefassten Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der AIXTRON AG vom 30. September 2004 über die Änderung der Satzung zur Schaffung genehmigten Kapitals I hat eine weitere Aktionärin beim Landgericht Aachen eine Anfechtungsklage erhoben. Insgesamt sind nunmehr drei Anfechtungsklagen gegen den Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung über die Änderung der Satzung zur Schaffung genehmigten Kapitals I anhängig.

Gegen den unter Tagesordnungspunkt 2 gefassten Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der AIXTRON Aktiengesellschaft vom 30. September 2004 über die Änderung der Satzung zur Schaffung eines genehmigten Kapitals II hat dieselbe Aktionärin beim Landgericht Aachen Anfechtungsklage erhoben. Insgesamt sind nunmehr zwei Anfechtungsklagen gegen den Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung über die Änderung der Satzung zur Schaffung genehmigten Kapitals II anhängig.

Veröffentlichungsdatum: 05.11.2004 - 18:27
Redakteur: rpu
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