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TC Unterhaltunsgelektronik erwirkt einstweilige Verfügung gegen RTL Television - Verbreitung unwahrer Behauptungen?

Nachdem ein RTL-Vertreter nach der letzten Güteverhandlung einem Fernsehteam vor laufender Kamera gegenüber erklärte, dass Tivion nicht vertrieben werden darf, hat sich die TCU AG entschlossen, dem Fernsehsender von nun ab die Verbreitung unwahrer Behauptungen gerichtlich verbieten zu lassen.

Folgendes wurde vom Landgericht Köln am 5.11.2004 angeordnet:

1. Die Antragsgegnerin (RTL Television GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herr Gerhard Zeiler) hat es unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR - ersatzweise Ordnungshaft - oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbes zu behaupten, dass das Gerät Tivion nicht vertrieben werden darf.

2. Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin nach einem Streitwert von 75.000 EUR auferlegt.



Veröffentlichungsdatum: 05.11.2004 - 16:20
Redakteur: rpu
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