IR Ansprechpartner:
Frau
Jutta
Dörler (Moeller GmbH)
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Felten & Guilleaume: Mehrheitsaktionär will alles!
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Hauptversammlung wird einberufen
Die Moeller Holding GmbH, der Aktien in Höhe von mehr als 95% des Grundkapitals der Felten & Guilleaume AG, gehören, hat den Vorstand der Felten & Guilleaume AG aufgefordert, eine Hauptversammlung einzuberufen, auf der über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Felten & Guilleaume AG auf die Moeller Holding GmbH gemäß den §§ 327a ff. AktG beschlossen werden soll. Dementsprechend wird der Vorstand der Felten & Guilleaume AG für den 23. Dezember 2004 eine ordentliche Hauptversammlung einberufen, auf der der Übertragungsbeschluss zur Abstimmung gestellt wird.
Die Moeller Holding GmbH hat für die übertragungsbedingt ausscheidenden Minderheitsaktionäre eine angemessene Barabfindung in Höhe von 283,36 EUR je Stückaktie der Felten & Guilleaume AG festgelegt. Die Barabfindung von 283,36 EUR je Stückaktie basiert auf dem von der FGS Flick Gocke Schaumburg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bonn, im Auftrag der Moeller Holding GmbH ermittelten Unternehmenswert der Felten & Guilleaume AG. Die Angemessenheit dieser festgelegten Barabfindung wurde von der axis AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, als gerichtlich bestelltem sachverständigen Prüfer geprüft.
Die ausscheidenden Minderheitsaktionäre der Felten & Guilleaume AG sollen unabhängig von dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Übertragungsbeschlusses in jedem Fall zusätzlich zu der festgelegten Barabfindung von 283,36 EUR noch für das gesamte Geschäftsjahr 2004/2005 den vollen nach § 4 Abs. 1 des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der Felten & Guilleaume AG und der Moeller Holding GmbH geschuldeten jährlichen Ausgleich von 4,67 EUR je Stückaktie der Felten & Guilleaume AG erhalten. Sollte der Übertragungsbeschluss erst nach Ablauf des Geschäftsjahres 2004/2005 in das Handelsregister eingetragen werden, so sollen die ausscheidenden Minderheitsaktionäre zusätzlich ab dem 01. Mai 2005 bis zur Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister für jeden angefangenen Monat ein Zwölftel des aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschuldeten jährlichen Ausgleichs von 4,67 EUR je Stückaktie der Felten & Guilleaume AG erhalten.