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Lambda Physik erzielt Vergleich mit Anfechtungsklägern - Abfindung für alle durch den Squeeze-out Beschluss aus der Gesellschaft ausgeschlossenen Aktionäre wurde erhöht
Vorbehaltlich der Zustimmung des Landgerichts Göttingen, bei dem Anfechtungsklagen gegen die Wirksamkeit des Squeeze-out Beschlusses der Hauptversammlung vom 5. Mai 2004 anhängig sind, hat die Lambda Physik AG sich unter Beteiligung der mit mehr als 95% am Grundkapital der Lambda Physik AG beteiligten Coherent Holding GmbH mit den Klägern der genannten Verfahren über einen Vergleich geeinigt. Der Vergleich sieht vor, dass die Coherent Holding GmbH die Abfindung für alle diejenigen durch den Squeeze-out Beschluss aus der Gesellschaft ausgeschlossenen Aktionäre von 10,02 auf 14,80 erhöht, die auf die Einleitung eines Spruchstellenverfahrens zur Überprüfung der dem Squeeze-out Beschluss zugrunde liegenden Bewertung der Aktien der Lambda Physik AG verzichten und die ihnen im Fall der Durchführung eines solchen Verfahrens gegebenenfalls gegen die Coherent Holding GmbH zustehenden Ansprüche an diese Gesellschaft übertragen. Sämtliche Kläger werden dieses Angebot für die von ihnen gehaltenen Aktien der Lambda Physik AG annehmen.

Veröffentlichungsdatum: 04.11.2004 - 07:52
Redakteur: rpu
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