Bayerische Immobilien AG mit News
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Barabfindung wurde auf auf 22,16 EUR je Aktie festgelegt
Stefan Schörghuber, München, der Anfang August 2004 schriftlich das Verfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre nach den §§ 327a ff. des Aktiengesetzes eingeleitet hat, hat die an die Minderheitsaktionäre zahlbare Barabfindung nach § 327b Abs. 1 des Aktiengesetzes auf 22,16 EUR je Aktie der Bayerische Immobilien AG festgelegt. Entnehmen konnte man dies einer Ad-Hoc Mitteilung vom Mittwoch.