AUGUSTA veröffentlicht Umtauschangebot an die Anleihegläubiger - Gläubiger erhalten pro Teilschuldverschreibung im Nennwert von 1.000 EUR 117 neue AUGUSTA-Aktien
Die im Prime Standard notierte AUGUSTA Technologie AG hat heute im Zusammenhang mit der laufenden Restrukturierung der Kapital- und Finanzierungsbasis, den Gläubigern der 4% Wandelanleihe 2000/2005, Emissionsvolumen 75 Mio. EUR, ein Angebot zum Erlass der Forderungen aus der Anleihe gegen neue Aktien der Gesellschaft vorgelegt (Debt-to-Equity-Swap). Nach diesem Angebot, dem ein Bewertungsgutachten einer neutralen Wirtschaftprüfungsgesellschaft zugrunde liegt, erhalten die Gläubiger pro Teilschuldverschreibung im Nennwert von 1.000 EUR 117 neue AUGUSTA-Aktien mit Beteiligung am Grundkapital von je 1 EUR. Das Angebot wird heute den Inhabern der Wandelanleihe übermittelt; die Annahmefrist beginnt am 29.11.2004 und läuft bis einschließlich 23.12.2004.

Voraussetzung für die Abwendung der drohenden Insolvenz ist eine Annahmequote der Gläubiger von mindestens 95% des Anleihekapitals von 75 Mio. EUR. Das Konzept beinhaltet darüber hinaus begleitende Kapitalmaßnahmen, die auf einer außerordentlichen Hauptversammlung am 7. Januar 2005 beschlossen werden sollen.

Das Umtauschangebot sieht vor, je 1.000 EUR Anleihenennbetrag 117 neue Aktien der Gesellschaft auszugeben. Bei vollständiger Wandlung der 74.994 insgesamt ausstehenden Wandelanleihen bedeutet dies die Ausgabe von 8.774.298 neuen Aktien.

Die neuen Aktien werden im Rahmen mehrerer Sachkapitalerhöhungen in Höhe von insgesamt 8,77 Mio. EUR ausgegeben. In Zusammenhang mit der am 18. November 2004 erfolgten Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 Aktiengesetz findet zuvor eine Kapitalherabsetzung statt, bei der das Grundkapital der AUGUSTA von derzeit 12 Mio. EUR auf 1,2 Mio. EUR herabgesetzt wird.

Durch die Sachkapitalerhöhungen erfolgt anschließend die Erhöhung des Grundkapitals auf bis zu 9,97 Mio. EUR, an dem die bisherigen Aktionäre mit 1,2 Mio. EUR - entsprechend mindestens 12,03% - und die derzeitigen Anleihegläubiger mit bis zu 8,77 Mio. EUR - entsprechend bis zu 87,97% - beteiligt sein werden. Diese Maßnahmen soll eine außerordentliche Hauptversammlung beschließen, die am 7. Januar 2005 stattfinden wird. Die Beschlüsse erfordern jeweils eine Mehrheit von 75% des anwesenden Grundkapitals.

Voraussetzung für die uneingeschränkt erfolgreiche Restrukturierung ist eine Wandlungsquote von mindestens 95% des ausstehenden Anleihenennkapitals. Eine höhere verbleibende Restschuld würde zu einer künftigen Liquiditätsbelastung der AUGUSTA führen, die der operativen Weiterentwicklung des Konzerns hinderlich werden könnte. Darüber hinaus wäre die von den Banken bereits zugesagte Verlängerung des zum 30. Juni 2005 auslaufenden Konsortialkredits hinfällig. Sollte die Annahmequote von mindestens 95% nicht erreicht werden, sind nach Unternehmensangaben auch die Beschlüsse der Gläubigerversammlung zur Verlängerung der Fälligkeit der Anleihe und Herabsetzung der Zinsen vom 4. November 2004 nicht wirksam. In diesem Fall wird die Gesellschaft im Februar 2005 zahlungsunfähig sein.


Veröffentlichungsdatum: 26.11.2004 - 07:45
Redakteur: rpu
© 1998-2025 by GSC Research GmbH Impressum Datenschutz