Tempelhofer Feld: Angebot des Hauptaktionärs an die Minderheitsaktionäre
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Zur Höhe der Barabfindung liegen zur Zeit keine Informationen vor
Der Hauptaktionär der Tempelhofer Feld AG, die Certa Immobilienverwaltung und Handelsgesellschaft mbH & Co. Liegenschaften OHG, dem Aktien der Gesellschaft von mehr als 95% des Grundkapitals gehören, hat gemäß § 327 a AktG das Verlangen gestellt, die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung zu beschließen. Zur Höhe der Barabfindung liegen zur Zeit keine Informationen vor.