Gegen den unter Tagesordnungspunkt 1 gefassten Beschluss der Hauptversammlung der AIXTRON AG vom 30. September 2004 über die Änderung der Satzung zur Schaffung genehmigten Kapitals I haben zwei Aktionäre beim Landgericht Aachen eine Anfechtungsklage erhoben. Gegen den unter Tagesordnungspunkt 2 gefassten Beschluss der Hauptversammlung der AIXTRON AG vom 30. September 2004 über die Änderung der Satzung zur Schaffung eines genehmigten Kapitals II hat darüber hinaus einer der zwei Aktionäre beim Landgericht Aachen Anfechtungsklage erhoben.
Die Eintragung der Satzungsänderung zur Schaffung genehmigten Kapitals I im Handelsregister Aachen ist aufschiebende Bedingung für den Erwerb der ausstehenden Aktien der Genus Inc. gemäß dem Vertrag über den Unternehmenszusammenschluss zwischen AIXTRON AG und Genus, Inc. vom 1. Juli 2004. Das Registergericht hat die Eintragung der Satzungsänderung bis zu einer Entscheidung über die Anfechtungsklagen ausgesetzt.
Zusätzliche Informationen
AIXTRON AG und Genus, Inc. haben am 1. Juli 2004 einen Vertrag über den Unternehmens-Zusammenschluss abgeschlossen. AIXTRON wird bei der U.S. Securities and Exchange Commission ("SEC") einen Prospekt auf dem Formblatt F-4 einreichen, der auch den Vorschlag der Genus-Verwaltung zur Stimmabgabe (Proxy") in der Genus-Hauptversammlung umfasst. Anlegern und Aktionären wird empfohlen, den Prospekt/Proxy für die Transaktion zu lesen, sobald dieser zur Verfügung steht, da er wichtige Informationen enthält. Der Prospekt/Proxy wird von AIXTRON bei der SEC eingereicht. Anleger und Aktionäre können kostenlos ein Exemplar des Prospektus/Proxy (sobald dieser zur Verfügung steht) und andere von AIXTRON bei der SEC eingereichten Dokumente auf der Webseite der SEC, www.sec.gov, erhalten. Der Prospektus/Proxy (sobald dieser zur Verfügung steht) und diese anderen Dokumente können auch direkt kostenfrei bei AIXTRON über die Investor Relations Abteilung, Kackertstr.15-17, 52072 Aachen, +49 241 8909 444, angefordert werden.
Bestimmte Teilnehmer
AIXTRON und deren Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder könnten als "Teilnehmer" in dem Bemühen um Stimmabgabe der Genus Aktionäre für die Transaktion betrachtet werden. Informationen über die besonderen Interessen dieser Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder an dieser Transaktion werden im Prospektus/Proxy beschrieben.