MIS AG: Squeeze-out!
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Barabfindung der Minderheitsaktionäre wird auf 10,11 EUR festgesetzt
Die Systems Union Group plc, Farnborough, Hampshire, England, hat gegenüber dem Vorstand der MIS AG mit Schreiben vom heutigen Tage verlangt, eine Hauptversammlung der MIS AG einzuberufen. Auf dieser soll über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der MIS AG auf die Systems Union Group plc als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschlossen werden (sogenannter Squeeze-out). Die Systems Union Group plc hält gegenwärtig gerundet 95,27% der Aktien und damit des Grundkapitals der MIS AG.
Die Systems Union Group plc hat für die übertragungsbedingt ausscheidenden Minderheitsaktionäre eine Barabfindung in Höhe von 10,11 EUR je auf den Inhaber lautende Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der MIS AG in Höhe von 1,00 EUR festgelegt. Die Barabfindung von 10,11 EUR je Stückaktie basiert auf dem von der Warth & Klein GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, im Auftrag der Systems Union Group plc ermittelten Unternehmenswert der MIS AG. Die Angemessenheit dieser Barabfindung wurde von der PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, als gerichtlich bestellter sachverständiger Prüfer geprüft und bestätigt.
Vorstand und Aufsichtsrat der MIS AG werden über die Einberufung einer Hauptversammlung der MIS AG beschließen. Beide Organe werden der Hauptversammlung einen Beschlussvorschlag unterbreiten.