APCOA Parking: Erhöhung der Barabfindung im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
-
Erhöhung der Barabfindung auch beim Ausschluss der Minderheitsaktionäre
Die Aktien der APCOA Parking AG werden im Geregelten Markt an den Wertpapierbörsen zu Stuttgart und Düsseldorf gehandelt und sind in den Freiverkehr an den Wertpapierbörsen zu Berlin-Bremen und München einbezogen. Die ursprüngliche Information vom 29. Oktober 2004 wurde über die Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität mbH veröffentlicht.
Der Vorstand der APCOA Parking AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates heute um 9:10 Uhr beschlossen, das Barabfindungsangebot im Entwurf des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags, der der außerordentlichen Hauptversammlung der APCOA Parking AG heute (und gegebenenfalls morgen) zur Beschlussfassung vorgelegt wird, von 140,00 EUR um 7,50 EÜR auf 147,50 EUR zu erhöhen.
In dieser Hauptversammlung soll auch über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Parking Holdings GmbH gegen Barabfindung gemäß §§ 327 a AktG beschlossen werden. Die Parking Holdings GmbH hat die Höhe der Barabfindung je APCOA-Stückaktie ebenfalls von 140,00 EUR um 7,50 EUR auf 147,50 EUR erhöht.
Die Barabfindung beim Ausschluss der Minderheitsaktionäre und das Barabfindungsangebot im Entwurf des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag übersteigen den Angebotspreis des Pflichtangebots der Parking Holdings GmbH an die übrigen Aktionäre der APCOA Parking AG vom 7. August 2004 um 9,50 EUR je Stückaktie.