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Herr Thomas Muth
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Mainova: Ausgründung von Tochtergesellschaften - Aufsichtsrat muss noch Zustimmung erteilen
Nach dem Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts der Bundesregierung haben Energieversorgungsunternehmen zur Gewährleistung von Transparenz sowie diskriminierungsfreier Ausgestaltung und Abwicklung des Netzbetriebes zukünftig durch Entflechtung sicherzustellen, dass Netzbetreiber auch hinsichtlich ihrer Rechtsform unabhängig von anderen Tätigkeitsbereichen der Energieversorgung sind.

Vorstand und Aufsichtsrat der Mainova AG haben im Hinblick auf die zukünftige strategische Ausrichtung des Unternehmens grundsätzlich entschieden, die folgend bezeichneten Unternehmensteile:

- Anlagen- und Netzmanagement, Netzsteuerung, Betrieb Stromnetze, Betrieb
Rohrnetze und Netzwirtschaft
- abrechnungsmess- und abrechnungsbezogene Serviceleistungen
- Energiedienstleistungen
durch Ausgründungen bzw. Verpachtungen in drei Tochtergesellschaften zu überführen.

Die Gesellschaften sollen im Jahr 2005 gegründet werden. Zur Realisierung von Kostensenkungspotentialen durch Kooperationen kommt auch die Beteiligung weiterer Netzbetreiber/Energieversorger an den neu zu gründenden Gesellschaften in Betracht.

Der Vorstand wird die notwendigen Schritte zur Umsetzung der vorstehend skizzierten Grundkonzeption einleiten. Die Konzeption darf jedoch erst realisiert werden nachdem der Aufsichtsrat seine abschließende Zustimmung erteilt hat. Eine entsprechende Beschlussfassung des Aufsichtsrats wird für den 15.03.2005 angestrebt.


Veröffentlichungsdatum: 07.12.2004 - 14:58
Redakteur: tre
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