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CameraWork: Einstweilige Verfügungen gegen Handelsblatt und - Tätigung von Aussagen der beiden Medien wurde untersagt
Gemäß zwei GSC Research vorliegenden, vom Kölner Rechtsanwalt Winfried Seibert erwirkten einstweiligen Verfügungen der Pressekammer der Landgerichte in Hamburg sowie in Köln vom 10. November 2004 (HH: 324 O 731/04) und 26. November 2004 (K: 28 O 680/04), wurde dem Handelsblatt vom Landgericht Hamburg untersagt zu behaupten, die private Fotosammlung, die Herr Clemens J. Vedder 2003 für 100.000,00 Euro "seinem Tabakmantel" (d.h. der Camera Work AG) vermacht habe, sei von einem "namenlosen" Gutachter auf 60 Millionen Euro beziffert worden. Ferner wurde dem Börsendienst "Der Spekulant" durch das Landgericht Köln untersagt, über den Aufsichtsratsvorsitzenden und Großaktionär der CameraWork AG, Herrn Clemens J. Vedder, zu behaupten, er wolle nach einem starken Kursanstieg die Aktien der CameraWork AG unters Volk bringen.

Bei beiden vorliegenden Entscheidungen handelt es sich, gemäß dem Charakter einstweiliger Verfügungen, zunächst um vorläufige Festlegungen des Gerichtes. Nach unseren Informationen wird Herr Clemens J. Vedder jedoch die erforderlichen Schritte zur endgültigen Regelung der beiden Sachverhalte unverzüglich einleiten.


Veröffentlichungsdatum: 07.12.2004 - 08:10
Redakteur: ala
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