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VDN: Umsetzungsfrist letztmalig verlängert - Es geht um einen Letter of Intent zur bilanziellen Restrukturierung des Unternehmens
Die Vorstände der Düsseldorfer Finanzholding VDN Vereinigte Deutsche Nickel-Werke AG und der Deutsche Nickel AG in Schwerte hatten sich mit einer Gruppe institutioneller Anleihegläubiger der 7,125% Inhaber-Teilschuldverschreibungen von 1999/2006 der Deutsche Nickel AG und anderen Beteiligten, wie in der Ad-hoc-Mitteilung vom 11. November 2004 erläutert, verständigt und einen Letter of Intent unterzeichnet.

Die Umsetzung des Letter of Intent war ursprünglich bis spätestens zum 26. November 2004 beabsichtigt, diese Umsetzungsfrist war, wie in der ad hoc-Mitteilung vom 26. November 2004 erläutert, bis zum 03. Dezember 2004 verlängert worden. Diese Umsetzungsfrist ist nunmehr zwischen den Parteien des Letter of Intents nochmals, aber letztmalig, bis zum 17. Dezember 2004 verlängert worden.

Die VDN AG wird heute aufgrund der eingetretenen, zeitlichen Verzögerung im Hinblick auf die Umsetzung des Letter of Intent, die mit einem Liquiditätszufluss verbunden wäre, ihre Zahlungen einstellen müssen.



Veröffentlichungsdatum: 03.12.2004 - 16:02
Redakteur: rpu
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