Der Vorstand der T-Online International AG hat heute um 12:00 Uhr seine Stellungnahme gemäß § 27 Abs. (1) des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG") zum freiwilligen öffentlichen Kaufangebot der Deutschen Telekom AG an die Aktionäre der T-Online International AG beschlossen. Aus den in seiner Stellungnahme genannten Gründen sieht sich der Vorstand derzeit nicht in der Lage, den Aktionären die Annahme oder Nichtannahme des Angebots zu empfehlen.
Der Vorstand der T-Online International AG ist zwar der Auffassung, dass der angebotene Kaufpreis pro T-Online Aktie deutlich unter dem nach dem Ertragswertverfahren oder anderen international gebräuchlichen Bewertungsmethoden ermittelten anteiligen Unternehmenswert der T-Online liegt. Wegen des noch offenen Umtauschverhältnisses bei einer Verschmelzung, welches auch vom Unternehmenswert der Bieterin nach IDW S1 (und dessen in der Stellungnahme angesprochenen eventuellen Änderungen) abhängt, und der Unsicherheiten hinsichtlich der Kursentwicklung der Aktien der Bieterin ist es den Angaben zufolge aber nicht absehbar, ob es für Aktionäre der T-Online günstiger ist, das Angebot anzunehmen oder die Verschmelzung abzuwarten.
Aktionären, die eine Annahme des Angebots erwägen, empfiehlt der Vorstand, neben der Annahme des Angebots auch die Veräußerung ihrer T-Online Aktien über die Börse zu prüfen. Abhängig vom jeweiligen Börsenkurs kann es sein, dass sie damit auch unter Berücksichtigung anfallender Bankgebühren einen höheren Erlös erzielen als durch Annahme des Angebots. Am Tag vor Veröffentlichung der Stellungnahme, dem 2. Dezember 2004, notierte die T-Online Aktie im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse mit einem amtlichen Schlusskurs von 9,49 EUR und damit 0,50 EUR über dem von der Bieterin gebotenen Preis.