Der IT-Service- und Softwareanbieter caatoosee ag hat im Bundesanzeiger und elektronischen Bundesanzeiger vom 20.10.2004 die Tagesordnung für die am 29.11.2004 in Stuttgart stattfindende Hauptversammlung bekannt gemacht. Wesentlicher Inhalt der Tagesordnung ist die Anzeige des Verlusts in Höhe der Hälfte des Grundkapitals nach § 92 Abs. 1 AktG (TOP 2) und die Beschlussfassung über Kapitalmaßnahmen, nämlich Kapitalherabsetzung im Verhältnis 3:1 und Kapitalerhöhung gegen die Erbringung von Sacheinlagen. Zur Beschlussfassung vorgeschlagen war die Einbringung der Geschäftsanteile an der TeraPort GmbH durch M+W Zander Facility Engineering GmbH in die caatoosee ag (TOP 3). Im Zusammenhang damit steht eine Reihe von Tagesordnungspunkten, die in wirtschaftlicher oder rechtlicher Hinsicht auf der Beteiligung der M+W Zander Facility Engineering GmbH an der caatoosee ag beruhen oder hiermit im Zusammenhang stehen.
Eine rechtliche Verpflichtung der M+W Zander Facility Engineering GmbH, die Beteiligung an der TeraPort GmbH in die caatoosee einzubringen, besteht den Angaben zufolge nicht. Wie im Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 3 c) im einzelnen ausgeführt, steht der Einstieg der M+W Zander Facility Engineering GmbH bei caatoosee ag unter verschiedenen Bedingungen. Von den im Vorstandsbericht genannten Bedingungen sind wesentliche Bedingungen nicht durch die Gesellschaft allein erfüllbar, sondern bedürfen der Behandlung und Mitwirkung durch Behörden oder andere Gesellschaften. Aus terminlichen Gründen konnten in der Zeit zwischen der Bekanntmachung der Tagesordnung und dem Tag der Hauptversammlung wesentliche Bedingungen nicht erfüllt werden. Teilweise haben sich auch aus Auflagen von Behörden Verschiebungen in der Beschlusslage bei den Gesellschaften der M+W Zander-Gruppe ergeben, die die Fassung neuer Gremienbeschlüsse erforderlich machen, die zeitlich bis zum 29.11.2004 nicht mehr herbeizuführen waren.
Die caatoosee möchte verhindern, dass die Hauptversammlung über die Kapitalmaßnahmen abstimmt, von denen wesentliche Bedingungen, die außerhalb des Einflussbereichs der Hauptversammlung liegen, aus zeitlichen Gründen noch nicht eingetreten sind. Die caatoosee hält es für dringend erforderlich, dass die Hauptversammlung als das eigentlich zuständige Organ der Gesellschaft die für das Gelingen der Beteiligung der M+W Zander Facility Engineering GmbH letztlich maßgebliche Entscheidung fällt. Aus diesen Gründen wird die Verwaltung auf der Hauptversammlung vorschlagen, die Beschlussfassung über die Tagesordnungspunkte, die die Kapitalmaßnahmen direkt betreffen, die in wirtschaftlicher oder rechtlicher Hinsicht auf ihnen beruhen oder die mit ihnen im Zusammenhang stehen, nämlich sämtliche Tagesordnungspunkte außer dem Tagesordnungspunkt 2, auf einen späteren Zeitpunkt im Februar 2005 zu vertagen.
Der Vorstand der caatoosee möchte betonen, dass weiterhin nachdrücklich auf die Erfüllung sämtlicher Bedingungen hingearbeitet wird, so dass zum neuen Termin zur Hauptversammlung die Aktionäre die dann für die Kapitalmaßnahmen maßgebliche Entscheidung treffen können. Der Vorstand möchte sein Bedauern für den Fall zum Ausdruck bringen, dass Aktionären durch die Vertagung der wesentlichen Punkte der Hauptversammlung am 29.11.2004 terminliche oder reisetechnische Unannehmlichkeiten entstehen.
Veröffentlichungsdatum:
26.11.2004
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12:02
Redakteur:
rpu