i:FAO beschließt die Einziehung eigener Aktien
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Es geht um 59.693 auf den Namen lautenden Stückaktien
Durch Beschluss der Hauptversammlung der i:FAO AG vom 22. August 2003 ist der Vorstand ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft ohne weiteren Beschluss der Haupt-versammlung einzuziehen.
Aufgrund dieser Ermächtigung hat der Vorstand heute in seiner Sitzung um 09.30 Uhr beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von 5.831.565 EUR um 59.693 EUR auf 5.771.872 EUR durch Einziehung von 59.693 auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 EUR je Aktie, die die Gesellschaft aufgrund der Beschlüsse der Hauptversammlung vom 6. März 2001 und vom 11. März 2002 erworben hat, herabzusetzen. Die Kapitalherabsetzung erfolgt im Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 S. 6 AktG.