Hier die Pressemeldung des Unternehmens im Original:
"Die KarstadtQuelle AG hat sich mit den Aktionären, die auf der letzten Hauptversammlung Widerspruch gegen den gefassten Kapitalerhöhungsbeschluss erhoben haben, geeinigt. Die dabei getroffenen Vereinbarungen sind nachfolgend abschließend dargestellt.
Die Aktionäre hatten unter anderem gerügt, dass in der Hauptversammlung erteilte Informationen zur Kapitalerhöhung unzureichend und widersprüchlich waren. Insbesondere wurde kritisiert, dass der Inhalt des Gutachtens von Roland Berger über das Sanierungskonzept den Aktionären nicht offen gelegt wurde. Darüber hinaus wurde aktionärsseitig kritisiert, dass der vorgesehene Mindestausgabepreis von 4,00 EUR je Aktie zu niedrig sei, weil damit der Anteil der Aktionäre, die sich an der Kapitalerhöhung nicht beteiligen, wegen der dann erforderlichen weiteren Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital im ungünstigsten Fall erheblich verwässert werde.
In Zusammenhang mit dem Konzernabschlussprüfer BDO, der seit 72 Jahren ununterbrochen das Unternehmen prüft, wurde bezweifelt, dass die im Rahmen der Abschlussprüfung für das letzte Geschäftsjahr bestehenden Risiken der KarstadtQuelle AG hinreichend geprüft und im Testat abgebildet worden sind.
Der Vorstand von KarstadtQuelle hat die Kritikpunkte der widersprechenden Aktionäre zur Kenntnis genommen und zeigt Verständnis für die Sichtweise dieser Aktionäre. Er stellt fest, dass die von den Aktionären eingelegten Widersprüche eine zulässige und übliche Wahrnehmung von Aktionärsinteressen darstellen. Er bedauert die in der Presse getätigten diffamierenden Äußerungen einiger Aufsichtsratsmitglieder gegenüber diesen Aktionären, die weder mit dem Vorstand noch mit dem Aufsichtsrat abgestimmt waren, noch der Auffassung des Unternehmens entsprechen. In diesem Zusammenhang wurden den Aktionären gegenüber entsprechende Unterlassungserklärungen abgegeben. Die Aktionäre erklären dazu, dass gerade auch diese gewerkschaftsverbundenen Personen dem Aufsichtsrat bzw. Betriebsrat des Unternehmens seit vielen Jahren angehören und insoweit Gelegenheit hatten, auf die Ursachen Einfluss zu nehmen, die zu der derzeitigen Situation des Unternehmens geführt hätten.
Um den aktionärsseitig vorgetragenen Bedenken Rechnung zu tragen und diese möglichst auszuräumen, wurden mit den Aktionären folgende Punkte vereinbart:
1. Es wird kurzfristig von der Gesellschaft eine Zusatzinformation zum Roland Berger-Gutachten erstellt, die keine geheimhaltungsbedürftigen Passagen enthält. Der Umfang dieser Zusatzinformationen ist zwischen den Beteiligten abgestimmt. Diese wird allen Aktionären gegen Nachweis der Aktionärseigenschaft auf Anforderung zugänglich gemacht.
2. Der Vorstand hat sich verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Ausgabekurs der neuen Aktien den Betrag von 5,38 EUR je Aktie nicht unterschreiten wird, so dass der Gesellschaft ohne zusätzliche weitere Kapitalerhöhung mindestens 500 Mio. EUR zufließen. Damit wird eine zusätzliche Verwässerung durch eine weitere Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital vermieden.
3. Der Vorstand wird im Geschäftsbericht 2004 einen ausführlichen Risikobericht vorlegen, der auf die Ursachen der derzeitigen Krise des Unternehmens eingeht, die sich daraus ergebenden notwendigen Änderungen des internen Kontrollsystems der Gesellschaft sowie den Stand der Umsetzung dieser Maßnahmen erläutert und beschreibt, aus welchem Grunde der vom Abschlussprüfer geprüfte Risikobericht aus dem Februar 2004 sowie die Informationen auf der Hauptversammlung im Mai 2004 die dramatische Verschlechterung der Lage des Unternehmens nicht erkennen ließen.
4. Darüber hinaus werden die Aktionäre regelmäßig über den jeweils aktuellen Stand der Sanierungsmaßnahmen und die dabei erzielten Fortschritte unterrichtet.
5. Die Forderung auf Austausch der BDO als Konzernabschlussprüfer hat der Vorstand zur Kenntnis genommen und wird dies an den Aufsichtsrat weiterleiten, damit der Aufsichtsrat die Kritik der widersprechenden Aktionäre bei der Entscheidung über den Vorschlag zur Wahl des Konzernabschlussprüfers beachten kann.
In Ansehung dieser Vereinbarungen haben die widersprechenden Aktionäre erklärt, aus ihren zu Protokoll erklärten Widersprüchen keine weiteren rechtlichen Maßnahmen gegen den Kapitalerhöhungsbeschluss herzuleiten.
Die vorstehenden Vereinbarungen sind vollständig; Nebenabreden wurden nicht getroffen. Sondervorteile und/oder Kostenerstattungen wurden nicht gewährt und von den widersprechenden Aktionären auch zu keiner Zeit gefordert.
Die KarstadtQuelle AG hat sich verpflichtet, diese Erklärung in allen Börsenpflichtblättern der Frankfurter Börse, mit Ausnahme des Druckerzeugnisses Frankfurter Allgemeine Zeitung, zu veröffentlichen. Der Vorstand geht nunmehr davon aus, dass die Kapitalerhöhung wie geplant umgesetzt werden kann."