bmp AG: bmp wird "public company" in Polen
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bmp ist das erste ausländische Unternehmen, das sich des "Single Passport" Verfahrens bedient
Mit Einreichung der Billigungsbescheinigung der Frankfurter Wertpapierbörse für den Verkaufsprospekt der bmp AG bei der Polnischen Wertpapierkommission am 19. November, hat die bmp AG den Status einer "public company" im Sinne des polnischen Wertpapiergesetzes erhalten, und bmp Aktien sind somit zum öffentlichen Wertpapierhandel in Polen zugelassen. Als ein Ergebnis dieser Zulassung kann bmp nun die Notierung an der Warschauer Wertpapierbörse beantragen. Gleichermaßen ist die bmp AG ab dem 19. November 2004 entsprechend dem polnischen Recht verpflichtet, alle ihre ad-hoc-Meldungen und Berichte, die nach deutschem Recht erforderlich sind, auch in polnischer Übersetzung in Polen zu veröffentlichen.
Die bmp Aktien wurden auf Basis des Europäischen Single Passport Verfahrens in Polen zum Handel zugelassen, welches es Unternehmen ermöglicht, ein in einem EU Land gebilligten Verkaufsprospekt ohne zusätzliche Genehmigung auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten als Angebotsdokument zu nutzen. Die bmp AG ist das erste ausländische Unternehmen, das sich des "Single Passport" Verfahrens bedient, um zum öffentlichen Wertpapierhandel in Polen zugelassen zu werden. Die bmp AG wird voraussichtlich, die Zustimmung der Warschauer Wertpapierbörse zum Antrag der bmp AG vorausgesetzt, das dritte ausländische gelistete Unternehmen an dieser Börse sein.