AUGUSTA Technologie: Mehr als die Hälfte des Grundkapital ist verloren! - Verlustanzeige gemäß § 92 (1) AktG
Der Vorstand der im Prime Standard notierten AUGUSTA Technologie AG gab heute bekannt, dass er nach pflichtgemäßem Ermessen davon ausgeht, dass ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft eingetreten ist (§
92 Abs. (1) AktG).

Der Vorstand wird entsprechend § 92 (1) AktG unverzüglich eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen. Der Termin wird mit der vollständigen Einladungsbekanntmachung veröffentlicht.

Die AUGUSTA Technologie AG wird zudem den Gläubigern der 4% Wandelanleihe von 2000/2005 in Kürze ein öffentliches Angebot zum Umtausch der Wandelanleihe in Aktien der Gesellschaft vorlegen, das den Kern der laufenden Restrukturierung der Finanzierungs- und Eigenkapitalbasis der Gesellschaft bildet.


Veröffentlichungsdatum: 18.11.2004 - 08:12
Redakteur: rpu
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