Netlife: RA Ingmar Jarchow als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
-
Entwicklung eines Fortführungskonzepts für das Unternehmen
Das Amtsgericht Hamburg hat in dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Netlife AG bzw. der Netlife Internet Consulting und Software GmbH Herrn RA Ingmar Jarchow in Kanzlei Schwierholz Martin Scholz, Colonnaden 21, 20354 Hamburg, als vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der Geschäftsbetrieb der beiden Gesellschaften wird unter der Leitung des bisherigen Vorstands bzw. Geschäftsführers Wolfgang Bülow fortgeführt mit der Zielsetzung, gemeinsam mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter eine Fortführungs- bzw. Auffanglösung zu entwickeln, die es den Kunden beider Gesellschaften ermöglicht, die von Netlife entwickelten Softwarelösungen langfristig nicht nur weiter zu nutzen, sondern auch zukunftsorientiert weiter zu entwickeln lassen.
Eine entsprechende Gesamtkonzeption soll möglichst kurzfristig entwickelt und umgesetzt werden, um die Phase der Unsicherheit für alle Beteiligten zu minimieren.