Intershop: Ausgabe der Wandelschuldverschreibung erfolgreich
-
Class Action in den USA mit Vergleich beendet
Der Vorstand der Intershop Communications AG gibt die Zeichnung von Teilschuldverschreibungen im Gegenwert von 10,4 Mio. EUR aus der Nullkupon-Wandelanleihe bekannt. Die Wandelanleihe wurde durch die VEM Aktienbank AG im Wege des mittelbaren Bezugsrechts bei den Aktionären und nach Ablauf der Bezugsfrist im Wege einer Privatplatzierung ausgegeben. Mit dem erreichten Zeichnungsvolumen von mehr als 5 Mio. Teilschuldverschreibungen ist die Bedingung für die erfolgreiche Ausgabe der Wandelanleihe erfüllt.
Die Gesellschaft gibt ferner den Abschluss eines Vergleiches mit den Klägern des Sammelklageverfahrens, das in den USA wegen angeblich unrichtiger Informationen des Unternehmens im Jahr 2000 seit mehreren Jahren anhängig ist, bekannt. Das Unternehmen ist überzeugt, dass die Sammelklage im Ergebnis keinen Erfolg gehabt hätte. Dennoch hat sich das Unternehmen zur Vermeidung der weiteren aufwendigen Prozessführung bei ungewissem Ausgang zum Abschluss des Vergleiches entschlossen. Formell muss dieser Vergleich noch vom zuständigen Gericht genehmigt werden. Das Unternehmen rechnet mit dieser Genehmigung innerhalb der nächsten acht Wochen.
Hauptsächlich durch die im Zusammenhang mit dem Vergleich nach gegenwärtigem Stand zu bildenden Rückstellungen in Höhe von 2,3 Mio. EUR erwartet die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2004 nun einen voraussichtlichen erhöhten Jahresverlust von bis zu 8,7 Mio. EUR. Die vollständigen Zahlen für das vierte Quartal sowie das Geschäftsjahr 2004 werden am 10. Februar 2005 bekannt gegeben.
Der Mittelzufluss aus der Wandelschuldverschreibung stärkt Intershops Liquidität und sichert nach Unternehmensangaben dadurch den Abschluss der geplanten Sanierungsmaßnahmen. Darüber hinaus können nun notwendige Investitionen im Vertriebsbereich vorgenommen werden.