Berlin-Hannoversche Hypothekenbank mit News
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Abschluss des Schiedsgerichtsverfahrens zum Kapitalerhöhungsbeschluss 1995
Im Jahr 1996 wurden im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung durch die Bankgesellschaft Berlin AG 100% der Aktien der Berliner Hypotheken- und Pfandbriefbank AG in die zur Berlin-Hannoverschen Hypothekenbank AG umfirmierte Braunschweig-Hannoversche Hypothekenbank AG eingebracht.
Gegen den zugrunde liegenden Hauptversammlungsbeschluss vom 31.5.1995 richtete sich die Anfechtungsklage eines Aktionärs vor dem Landgericht Hannover. Zu deren Beilegung haben der Aktionär, die Berlin-Hannoversche Hypothekenbank AG und die Bankgesellschaft Berlin AG einen Vergleich geschlossen. Das im Rahmen dieses Vergleiches durchgeführte Schiedsgerichtsverfahren zur Überprüfung der Unternehmenswerte endete mit dem Schiedsspruch vom 18. Januar 2005, der der Berlin-Hannoverschen Hypothekenbank AG und der Bankgesellschaft Berlin AG heute zugestellt wurde.
Dieser hat zur Konsequenz, dass die Bankgesellschaft Berlin AG als die Sacheinlage einbringende Aktionärin anbieten wird, voraussichtlich insgesamt 49.250 Ausgleichsaktien und eine Barzahlung in Höhe von 14,87 EUR pro Ausgleichsaktie, zusammengesetzt aus den zwischen dem 1.1.1995 und dem Tag der Ausgabe der Ausgleichsaktien angefallenen Dividendenzahlungen einschließlich Körperschaftsteuer-Guthaben sowie den in dem gleichen Zeitraum angefallenen Bezugsrechtserlösen, den freien Aktionären mit Beschränkung auf die Aktien mit der WKN 802900 zu gewähren. Voraussichtlich werden auf 83 dieser Aktien 17 Ausgleichsaktien entfallen.
Die Bankgesellschaft Berlin AG wird ein entsprechendes Angebot an die betreffenden Aktionäre der Berlin-Hannoverschen Hypothekenbank AG im Bundesanzeiger und im Handelsblatt veröffentlichen.