SOLON: Kapitalerhöhung
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Dem Unternehmen fließen 11.180.588 EUR zu
Vorstand und Aufsichtsrat der SOLON AG haben am 20. Januar 2005 eine Kapitalerhöhung aus genehmigten Kapital um 735.565 Aktien auf Basis des Börsenkurses bei 15,20 EUR beschlossen. Die neuen Aktien wurden bei institutionellen Investoren platziert. Durch den Mittelzufluss soll die weitere Expansion des Unternehmens gestärkt werden.
Durch die Ausgabe von 735.565 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien wird das Grundkapital der Gesellschaft von 7.355.655 EUR um 735.565 EUR auf 8.091.220 EUR erhöht. Dem Unternehmen fließen 11.180.588 EUR zu.
Nach § 5 Abs. 1 der Satzung der Solon AG ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, die zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht übersteigt, zu beschließen.