WCM: Landgericht gibt Anfechtungsklage statt
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WCM geht in Berufung
Die 5. Kammer des Landgerichts Frankfurt hat der Anfechtungsklage gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung der WCM am 9. Juni 2004 stattgegeben. Nach Auffassung des Gerichts hätte über die Versammlungsleitung abgestimmt werden müssen. Ein Kleinaktionär hatte beantragt, Dr. Dieter H. Vogel als Versammlungsleiter abzuwählen. Vogel hatte eine Abstimmung unter Bezug auf die satzungsmäßige Festlegung des Aufsichtsratsvorsitzenden als Versammlungsleiter abgelehnt. Das Gericht war gleichwohl der Auffassung, dass das Selbstorganisationsrecht der Hauptversammlung Priorität vor der Frage habe, ob tatsächlich ein Grund für eine solche Abberufung vorgelegen hätte.
Der Vorstand hält die Entscheidung des Landgerichts für unrichtig und wird in Berufung gehen. Da das Urteil nicht rechtskräftig ist, ergeben sich keine materiellen Auswirkungen auf die Unternehmensführung.