AUGUSTA-Aktionäre stimmen Kapitalmaßnahmen für Sanierung zu - Mehrere Aktionäre haben aber gegen die Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung Widerspruch zu Protokoll gegeben
Die außerordentliche Hauptversammlung der im Prime Standard notierten AUGUSTA Technologie AG hat heute bei einer Präsenz von rund 15% des Grundkapitals sämtlichen Tagesordnungspunkten mit der erforderlichen Mehrheit von mindestens 75%
des anwesenden Kapitals zugestimmt. Damit sind die satzungsmäßigen Voraussetzungen geschaffen worden, um die geplanten Kapitalmaßnahmen zur Restrukturierung der am 15. Februar 2005 fälligen 75 Mio. EUR Wandelanleihe 2000/2005 durchführen zu können.

Die Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung umfassen:

1. Vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals von 12 Mio. Euro auf 1,2 Mio. EUR aufgrund des Verlustes von mehr als der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG (vgl. Ad-hoc-Mitteilung vom 18.11.2004). Das neue Grundkapital ist eingeteilt in 1,2 Mio. Stückaktien. Dieser Tagesordnungspunkt wurde mit 96,1% des anwesenden Grundkapitals angenommen.

2. Erhöhung des Grundkapitals durch mehrere Sachkapitaleinlagen um maximal 8,77 Mio. EUR auf bis zu 9,97 Mio. EUR unter Bezugsrechtsausschluss. Das entspricht der Ausgabe von max. 8,77 Mio. Stück neuer Stückaktien der AUGUSTA Technologie AG mit einem rechnerischen Nennwert von 1 EUR. Dieser Tagesordnungspunkt wurde mit 96,1% des anwesenden Grundkapitals angenommen.

Mehrere Aktionäre haben gegen die Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung Widerspruch zu Protokoll gegeben.

Die neuen Aktien dienen als Gegenleistung für den Erlass aller Ansprüche und Forderungen aus der Wandelanleihe durch die Anleihegläubiger. Zu diesem Zweck ist den Inhabern der Wandelanleihe ein Umtauschangebot vorgelegt worden, demzufolge sie pro Teilschuldverschreibung im Nennwert von 1.000 Euro 117 neue Stückaktien der Gesellschaft erhalten. Für den Erfolg des Umtauschangebots ist eine Annahmequote von mindestens 95% des ausstehenden Anleihennennwerts erforderlich. Da die Annahmequote bei Ablauf der ersten Annahmefrist am 23. Dezember 2004 nur im einstelligen Prozentbereich lag, wurde die Frist bis einschließlich 21. Januar 2005 verlängert. Im Falle eines Scheiterns der Restrukturierung der Wandelanleihe ist die Gesellschaft kurzfristig von der Insolvenz bedroht.

Des Weiteren hat die AUGUSTA Technologie AG im Rahmen der Versammlung Plandaten aus dem neutralen Bewertungsgutachten bekannt gegeben, auf dessen Grundlage das Umtauschangebot für die Anleihegläubiger ermittelt wurde. Demnach rechnet das Unternehmen im Jahr 2005 mit einem Konzernumsatz von rund 197 Mio. EUR. Das um Erträge aus Beteiligungsverkäufen bereinigte EBITDA soll 11,1 Mio. EUR erreichen. Für das Folgejahr 2006 wird aufgrund von Unternehmensverkäufen mit einem reduzierten Planumsatz von etwa 131 Mio. Euro kalkuliert, aus dem ein bereinigtes EBITDA von 14,2 Mio. EUR erwirtschaftet werden soll.


Veröffentlichungsdatum: 07.01.2005 - 22:10
Redakteur: rpu
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