WKN:
722190
ISIN:
DE0007221905
Straße, Haus-Nr.:
Alfred-Nobel-Straße 10,
D-40789 Monheim, Deutschland
Telefon:
+49 (0) 2173 / 48 - 1238

Internet: http://www.schwarzpharma.com

IR Ansprechpartner:
Frau Sylvia Heitzer
[email protected]
Schwarz Pharma: US-Gericht entspricht Patentverletzungsklage gegen Teva - Weg frei, Schadensersatzansprüche gegen Teva vor Gericht geltend zu machen

Am 4. Januar 2005 hat das US-Gericht in New Jersey der Klage von SCHWARZ PHARMA auf Verletzung des Formulierungspatents durch das Moexipril-Generikum von Teva entsprochen. Mit dieser Entscheidung des Gerichts ist nun für SCHWARZ PHARMA der Weg frei, seine Schadensersatzansprüche gegen Teva vor Gericht geltend zu machen. Zuvor hatte SCHWARZ PHARMA beim gleichen Gericht eine einstweilige Verfügung gegen Teva´s Moexipril-Generikum beantragt.

Kurz vor der für den 13. September 2004 angesetzten Anhörung hatte Teva entschieden, sein Produkt nicht mehr auf dem US-Markt zu vertreiben. Eine Verfügung des US-Gerichts in New Jersey hat Teva daraufhin untersagt, das Moexipril-Generikum in den USA herzustellen, anzubieten und zu vertreiben. Dasselbe Gericht hatte am 29. Juni in einem verwandten Verfahren gegen Teva bereits die Validität des Patents bestätigt.

Teva Pharmaceuticals USA, Inc. hat im Mai 2003 ein Generikum zu SCHWARZ PHARMA´s Univasc in den US-Markt eingeführt. SCHWARZ PHARMA´s Univasc(R) mit dem Wirkstoff Moexipril ist ein modernes Medikament zur Behandlung von Herz-Kreislauf Krankheiten. SCHWARZ PHARMA hat Teva wegen Verletzung des Formulierungspatentes zu Univasc(R) im Oktober 2001 verklagt.



Veröffentlichungsdatum: 05.01.2005 - 08:37
Redakteur: rpu
© 1998-2024 by GSC Research GmbH Impressum Datenschutz