Aixtron: Vergleich über Anfechtungsklagen
-
Der Rechtsstreit ist damit beendet
Auf Vorschlag des Landgerichts Aachen hat die AIXTRON AG am 30. Dezember 2004 einen Prozessvergleich mit denjenigen Aktionären der AIXTRON AG geschlossen, die gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 30. September 2004 Anfechtungsklage erhoben haben. Die Anfechtungskläger haben ihre Klagen zurückgenommen. Der Rechtsstreit ist nach Unternehmensangaben damit beendet.