Landgericht Frankfurt weist Klage der CineMedia Film AG gegen hr werbung ab
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Eine Urteilsbegründung liegt bislang nicht vor
Die CineMedia Film AG hat heute vom Landgericht Frankfurt erfahren, dass die Klage gegen die hr werbung GmbH in erster Instanz abgewiesen worden ist. Gegenstand der Klage ist die Rückabwicklung des Kaufvertrages über die Geschäftsanteile der inzwischen insolventen TaunusFilm-Produktions GmbH wegen arglistiger Täuschung. Eine Urteilsbegründung liegt bislang nicht vor. Der Vorstand geht davon aus, dass die CineMedia Film AG gegen das Urteil Berufung einlegen wird.