Die Systems Union Group plc, Farnborough, Hampshire, England hat am 13. Dezember 2004 an den Vorstand der MIS AG das Verlangen gerichtet, eine Hauptversammlung der MIS AG einzuberufen. Auf dieser soll über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Systems Union Group plc als Hauptaktionär der MIS AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von 10,11 EUR je auf den Inhaber lautende Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der MIS AG von 1,00 EUR beschlossen werden (sogenannter Squeeze-out).
Der Vorstand der MIS AG hat auf seiner heutigen außerordentlichen Sitzung beschlossen, eine außerordentliche Hauptversammlung der MIS AG für den 24. Januar 2005, 10:00 Uhr nach Darmstadt einzuberufen. Auf dieser außerordentlichen Hauptversammlung soll über das Verlangen der Systems Union Group plc nach Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Systems Union Group plc als Hauptaktionär der MIS AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von 10,11 EUR je auf den Inhaber lautende Stückaktie beschlossen werden. Die Einberufung wird im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Der Vorstand schlägt vor, auf der außerordentlichen Hauptversammlung der MIS AG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Systems Union Group plc gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von 10,11 EUR je auf den Inhaber lautende Stückaktie zu beschließen. Auch der Aufsichtsrat der MIS AG hat in seiner Sitzung vom heutigen Tage beschlossen, den Beschlussvorschlag des Hauptaktionärs zu unterstützen.