W.E.T. Automotive Systems: Zurückweisung der Beschwerde
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OLG München spricht Machtwort
Das OLG München hat am heutigen Tag die Entscheidung über die Beschwerde gegen die ablehnende Entscheidung des LG München II betreffend den Antrag auf Freigabe der Verschmelzung gemäß § 16 Abs. 3 UmwG verkündet. Das OLG München hat die Beschwerde der W. E. T. zurückgewiesen. Entnehmen konnte man dies einer Ad-Hoc Mitteilung vom Donnerstag.