Mit heutiger Post erhielten die Anwälte der RHÖN-KLINIKUM AG den angekündigten Bescheid des Kartellamtes, wonach der Verkauf des Städtischen Krankenhauses Eisenhüttenstadt an die RHÖN-KLINIKUM AG untersagt wird.
Da das Kartellamt im Fall Eisenhüttenstadt nach denselben, den gesetzlichen Entwicklungen im Krankenhausbereich widersprechenden Basisüberlegungen entschieden hat, werden wir auch in diesem Falle alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen.
Gegen die Untersagung des Verkaufs der Kreiskrankenhäuser Bad Neustadt / Saale und Mellrichstadt an die RHÖN-KLINIKUM AG durch das Kartellamt haben die Anwälte des Klinikkonzerns aus der Rhön bereits am 21. März 2005 - ohne Ausschöpfung der gesetzlich vorgesehenen Frist - Beschwerde eingelegt.