Deutsche Nickel: Hälftige Aufzehrung des Grundkapitals!
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An der Umsetzung eines Finanzierungs- und Restrukturierungskonzeptes wird gearbeitet
Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses 2004 der Deutsche Nickel AG hat sich die hälftige Aufzehrung des Grundkapitals ergeben. Ursächlich hierfür ist insbesondere der Verzicht auf Forderungen aus Verlustausgleichsansprüchen der Vorjahre gegen die ehemalige Muttergesellschaft VDN Vereinigte Deutsche Nickelwerke AG in Höhe von 41 Mio. EUR. Dieser Verzicht war im Rahmen eines Abwendungsvergleiches vom 23. Dezember 2004 zur Vermeidung der Insolvenz der VDN AG und nachgelagert der Deutsche Nickel AG erklärt worden.
Der Vorstand arbeitet weiter "mit Hochdruck an der Umsetzung eines umfassenden Finanzierungs- und Restrukturierungskonzeptes" für die Deutsche Nickel AG-Gruppe. Dazu wird nach Unternehmensangaben in Kürze eine Einladung zu einer weiteren Anleihegläubigerversammlung veröffentlicht, in der die aktuelle Situation sowie die nächsten notwendigen Schritte erläutert und die erforderlichen vorbereitenden Beschlüsse gefasst werden sollen.