CBB Holding: ao Hauptversammlung wird abgesagt
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Ermächtigungsbeschluss vom 01.02.2005 wurde aufgehoben
Erwartungsgemäß hat das Amtsgericht Köln den Ermächtigungsbeschluss vom 01.02.2005 aufgehoben. Es wird somit, wie schon von der Emittentin am 09.02.2005 Ad-hoc mitgeteilt, nicht zu der von Annette und Klaus E.H. Zapf auf den 30.03.2005 einberufenen Hauptversammlung kommen.
Die Gesellschaft bedauert die aufgrund der Einberufung durch die Eheleute Zapf entstandene Marktunsicherheit. Sie verweist darauf, dass die von ihr einberufene außerordentliche Hauptversammlung wie angekündigt am 31.03.2005 um 14:00 Uhr in Köln stattfinden wird.