Spruchverfahren Wüstenrot & Württembergische AG
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Aktionäre sollen einen Barausgleich von 5,41 EUR nebst Verzinsung erhalten
Im Zusammenhang mit der Überprüfung der Angemessenheit des Umtauschverhältnisses zum Zeitpunkt der 1999 erfolgten Fusion von Württembergische AG Versicherungs-Beteiligungsgesellschaft (WürttAG) und Wüstenrot Beteiligungs-AG (WüBet AG) zur Wüstenrot & Württembergische AG (W&W AG) hat das Landgericht Stuttgart erstinstanzlich einen Beschluss gefasst: Danach sollen alle Aktionäre, die im Besitz damals im Verhältnis 1:2 (eine WürttAG-Aktie zu zwei W&W AG-Aktien) umgetauschter Aktien sind, pro ehemaliger WürttAG-Aktie einen Barausgleich von 5,41 EUR nebst Verzinsung erhalten. Betroffen sind 21.512.920 Aktien der früheren WürttAG.
Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Die W&W AG wird gegen ihn Rechtsmittel beim OLG Stuttgart einlegen, weil nicht nachvollziehbar ist, dass die für die Fusion erstellten Gutachten (Unternehmensbewertungen von Deloitte&Touche, Ernst&Young sowie nachfolgende Verschmelzungsprüfung durch KPMG) für die Entscheidung nicht maßgeblich waren. Diese Gutachten haben die Angemessenheit des Umtauschverhältnisses bei der Fusion klar bestätigt. Auch das vom Gericht in Auftrag gegebene weitere Gutachten eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers hat das Umtauschverhältnis bestätigt bzw. festgestellt, das dieses seinerzeit mehr als angemessen war. Darüber hinaus stehen nach Ansicht der Gesellschaft die vom Gericht getroffenen Wertungen nicht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung.