AUGUSTA-GV stimmt Restrukturierungskonzept bei Wandlungsquote von mindestens 80% zu - Deutsche Bank kündigt komplette Wandlung an; Annahmefrist wird bis zum 25. Februar 2005 verlängert
Die Versammlung der Gläubiger der ursprünglich am 15. Februar 2005 zur Rückzahlung fälligen 75 Mio. EUR 4% Wandelanleihe 2000/2005 der AUGUSTA Technologie AG (ISIN DE0003705992) hat heute mit einer Mehrheit von über 99,9% des anwesenden Anleihenennbetrages die in der Einladung zur Versammlung ihrem wesentlichen Inhalt nach wiedergegebenen Beschlüssen gefasst und damit einen weiteren entscheidenden Schritt für den erfolgreichen Abschluss der Restrukturierung getan. Anwesend waren 71,6% des ausstehenden Anleihenennbetrages.

Zu den Beschlüssen gehört die Herabsetzung der Annahmequote für das Erlassangebot zur Wandlung des ausstehenden Anleihenennkapitals in Eigenkapital der Gesellschaft von bisher 95% auf mindestens 80%. Die Erreichung dieser Annahmequote setzt voraus, dass die Deutsche Bank AG London, die zusammen mit Co-Investoren rund 69% der ausstehenden Wandelanleihe hält, das restliche bei ihr liegende Anleihekapital in voller Höhe von 16,8 Mio. EUR zur Wandlung einreicht. Die Deutsche Bank und ihre Co-Investoren haben der Gesellschaft schriftlich zugesichert, dass sie den ausstehenden Anleihenennbetrag bis zum Fristende einreichen werden. Gemäß
dem Beschluss der heutigen Gläubigerversammlung muss bis zum Ablauf des 14. Februar 2005 die Annahmequote von mindestens 80% erreicht werden, damit die Beschlussfassungen gültig werden.

Die weiteren Beschlüsse, die für alle Anleihegläubiger verbindlich sind, umfassen u.a.:

- die endgültige Bestätigung und Neufassung der Verlängerung der Laufzeit der Wandelschuldverschreibung vom 15. Februar 2005 bis zum 4. November 2007.

- die endgültige Herabsetzung des jährlichen Zinssatzes der Wandelschuldverschreibungen für den Zeitraum vom 15. Februar 2004 bis 15. Februar 2007 von 4% auf 0%; für den Zeitraum 15. Februar 2007 bis 4. November 2007 gilt ein Zinssatz von 4 %.

- den endgültigen Verzicht auf aufgelaufene Zinsen und auf alle durch die Restrukturierung der Wandelanleihe bzw. deren Vorbereitung etwaig zustehenden Kündigungs- und sonstigen Rechte.

Die Annahmefrist des Umtauschangebotes, welche ursprünglich bis zum 15. Februar 2005, 24.00 Uhr verlängert wurde, wird noch einmal verlängert und zwar bis zum 25. Februar 2005, 24.00 Uhr. Die Gesellschaft gibt damit allen Inhabern der Wandelanleihe noch einmal die Möglichkeit, nach dem erfolgreichen Abschluss der Gläubigerversammlung an dem Umtauschangebot zu partizipieren und die Entschuldung der Gesellschaft nachhaltig zu unterstützen.


Veröffentlichungsdatum: 11.02.2005 - 17:30
Redakteur: rpu
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