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MediClin: Forderungen im Zusammenhang mit der Veräußerung von Kommanditanteilen - Unternehmen hält die geltend gemachten angeblichen Ansprüche insgesamt für unberechtigt
Im Rahmen des Vollzugs der Übernahme der Hurrle-Gruppe durch die MediClin AG haben ehemalige Kommanditisten der im Jahre 1998 durch die MediClin AG erworbenen Hurrle Klinikgruppe Forderungen im Zusammenhang mit der Veräußerung ihrer Kommanditanteile an die MediClin AG erhoben.

Ein Kommanditist hatte seine Forderungen gerichtlich geltend gemacht, allerdings bereits in der ersten Instanz nur teilweise Recht bekommen. Dieses Verfahren ist nach Unternehmensangaben zur Zeit in der Berufungsinstanz rechtshängig.

Um eine Verjährungsunterbrechung zu erreichen, haben nun insgesamt 236 weitere Kläger Klage erhoben. Die mit diesen Klagen sowie dem bereits rechtshängigen Verfahren geltend gemachten Forderungen belaufen sich auf einen Betrag von insgesamt 18,67 Mio. EUR zzgl. Zinsen. Gleichzeitig mit der Einreichung der Klageschriftsätze haben die weiteren Kläger von sich aus die Aussetzung der Verfahren beantragt. Das Gericht hat daher die MediClin AG aufgefordert, mitzuteilen, ob sie mit einem Ruhen des Verfahrens einverstanden ist.

Die MediClin AG hält die geltend gemachten angeblichen Ansprüche insgesamt für unberechtigt und wird sich gegen die Geltendmachung verteidigen. Sie hat jedoch von Anfang an in ausreichendem Maße bilanzielle Vorsorge getroffen.

Veröffentlichungsdatum: 11.02.2005 - 07:15
Redakteur: rpu
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