Solar-Fabrik gibt Beschluss über Kapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital bekannt
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Ausgabe von bis zu 2,7 Mio. neuen Aktien geplant
Der Vorstand der Solar-Fabrik AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das bestehende Genehmigte Kapital zu nutzen und eine Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Aktionäre vorzunehmen. Durch Ausgabe von bis zu 2,7 Mio. Neuen Aktien (ISIN: DE000A0DRX11) soll das Grundkapital von derzeit 5,4 Mio. EUR auf bis zu 8,1 Mio. EUR erhöht werden. Der Mittelzufluss aus der Kapitalerhöhung dient der Stärkung der Eigenkapitalbasis. Er soll zur Finanzierung des weiteren Unternehmenswachstums durch den Ausbau der Solarstrommodulfertigung, zur Absicherung der Rohmaterialversorgung sowie zur Finanzierung des dafür notwendigen laufenden Geschäftsbetriebs eingesetzt werden. Die Neuen Aktien werden zum geringsten Ausgabebetrag von 1,00 EUR je Aktie ausgegeben und sind ab dem 01. Januar 2004 gewinnberechtigt.
Im Rahmen des nicht öffentlichen Angebots wird den Aktionären für die bis zu 2.700.000 Neuen Aktien ein mittelbares Bezugsangebot eingeräumt. Die Aktionäre der Gesellschaft werden durch Veröffentlichung des Bezugsangebotes am 12. Februar 2005 in der Börsen-Zeitung aufgefordert, ihr Bezugsrecht zur Vermeidung des Ausschlusses in der Zeit vom 14. Februar 2005 bis zum 28. Februar 2005 (jeweils einschließlich) auszuüben. Das Bezugsverhältnis ist 2:1, d.h. je zwei bestehende Solar-Fabrik-Aktien berechtigen zum Bezug von einer Neuen Aktie zum Bezugspreis. Das Bezugsrecht für Spitzenbeträge ist ausgeschlossen. Als Bezugsstelle fungiert die Consors Capital Bank AG, Berlin, die auch zur Zeichnung und Übernahme der Neuen Aktien zugelassen ist.
Der Bezugspreis wird erst während der Bezugsfrist, spätestens jedoch am 22. Februar 2005 um 12:00 Uhr MEZ, unter Berücksichtigung der aktuellen Marktsituation von der Gesellschaft wie folgt festgelegt: Zunächst wird ein Preis in der Spanne zwischen (jeweils einschließlich) dem umsatzgewichteten Durchschnittskurs der Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse vom Beginn der Bezugsfrist bis zur Festlegung des Bezugspreises und dem aktuellen Aktienkurs der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Festlegung des Bezugspreises bestimmt. Zur Festlegung des endgültigen Bezugspreises behält sich die Gesellschaft vor, von dem zunächst bestimmten Preis zusätzlich einen Abschlag von bis zu 10% vorzunehmen. Der Bezugspreis beträgt mindestens 1,00 EUR je Aktie.
Etwaige nach Ablauf der Bezugsfrist aufgrund des Bezugsrechts nicht bezogene Neue Aktien werden durch die Consors Capital Bank AG im Rahmen einer internationalen Privatplatzierung in Deutschland und weiteren Ländern bei interessierten Anlegern in einem Bookbuilding-Verfahren freibleibend, mindestens jedoch zum Bezugspreis, verwertet. Die Bookbuilding-Periode beginnt am 22. Februar 2005 und endet voraussichtlich am 01. März 2005 um 16:00 Uhr MEZ. (Verlängerung oder Verkürzung möglich). Auch insoweit wird die Consors Capital Bank AG zur Zeichnung und Übernahme der neuen Aktien zugelassen.