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CBB Holding AG: Klarstellung zur Ad hoc vom 09.02.05 - Es geht um eine einzuberufende Hauptversammlung
Der Vorstand der CBB Holding ist - im Einklang mit der herrschenden Literaturmeinung - der Auffassung, dass die mit Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 01.02.05 ausgesprochene Ermächtigung, nach der die Eheleute Annette und Klaus E.H. Zapf eine Hauptversammlung einberufen können, erloschen ist, da der Vorstand seinerseits eine Hauptversammlung einberufen wird und die von der Minderheit (den Eheleuten Annette und Klaus E.H. Zapf) verlangten Beschlussgegenstände auf die Tagesordnung gesetzt hat. Die Einladung wird am Donnerstag den 10.02.05 im eBundesanzeiger erscheinen. Der Text der Einladung war der Ad hoc vom heutigen Tage (14:42) zu entnehmen.

Veröffentlichungsdatum: 09.02.2005 - 17:59
Redakteur: rpu
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