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Herr Till Gießmann

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Energiekontor: Vorstand beschließt Aktienrückkauf - Dies im Umfang von bis zu 10% des Grundkapitals
Der Vorstand der Energiekontor AG hat heute beschlossen, Aktien der Gesellschaft im Umfang von bis zu 10% des Grundkapitals (entsprechend bis zu 1.565.051 Aktien) längstens bis zum 5. Januar 2006 in Einklang mit den für Artikel 8 der Richtlinie 2003/6/EG erlassenen Durchführungsbestimmungen (Verordnung EG 2273/2003) zurück zu kaufen. Ein Wertpapierhandelshaus wird beauftragt, den Beschluss in Form eines Rückkaufprogramms über die Börse durchzuführen. Der Erwerb erfolgt in einer oder mehreren Tranchen. Hinsichtlich der zu erwerbenden Menge der Aktien ist beabsichtigt, unter Umständen mehr als 25%, aber nicht mehr als 50% des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem geregelten Markt, auf dem der Kauf erfolgt, zu erwerben. Die Aktien sollen nach dem insgesamt abgeschlossenen Erwerb mit Herabsetzung des Grundkapitals eingezogen werden.

Damit macht der Vorstand von der durch die ordentliche Hauptversammlung vom 6. Juli 2004 erteilten und bis zum 5. Januar 2006 geltenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz Gebrauch. Danach können eigene Aktien von insgesamt bis zu 10% des jeweiligen Grundkapitals (derzeit also bis zu 1.565.051 Aktien) erworben werden. Der von der Gesellschaft zu zahlende Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den am Börsenhandelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.

Veröffentlichungsdatum: 03.02.2005 - 11:11
Redakteur: rpu
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