WKN:
731400
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DE0007314007
Straße, Haus-Nr.:
Kurfürsten-Anlage 52-60,
D-69115 Heidelberg, Deutschland
Telefon:
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Herr Maximilian Beyer
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Heidelberger Druck emittiert 7-jährige Wandelanleihe - Das Volumen der Anleihe liegt bei rund 260 Mio. EUR
Die Heidelberger Druckmaschinen AG (Heidelberg) gibt die Begebung einer Wandelanleihe in Höhe von rund 260 Mio. EUR bekannt (mit einer Mehrzuteilungsoption von zusätzlich bis zu 20 Mio. EUR, die bis zum 7. Februar 2005 ausgeübt werden kann). Die Anleihe hat eine Laufzeit von 7 Jahren und wird mit einem Kupon von 0,875%, einer Rendite von 2,625% bis 3,125% und einer Wandlungsprämie von 50% bis 55% angeboten. Wandlungsprämie und Rendite werden bei der endgültigen Preisfestlegung ermittelt. Die Transaktion erlaubt Heidelberg, von den attraktiven Bedingungen am Kapitalmarkt zu profitieren und seine Finanzierungsflexibilität zu erhöhen.

Die Wandelanleihe wird durch die Heidelberg International Finance B.V. begeben und von Heidelberg garantiert. Die Anleihe kann während der ersten 4 Jahre nicht vom Emittenten gekündigt werden, danach nur bei Erreichen einer Hürde von 130% des Wandlungspreises. Inhaber der Wandelanleihe haben die Möglichkeit, die Anleihe nach 5 Jahren Laufzeit zur Rückzahlung zu kündigen. Heidelberg wird die Zulassung der Wandelanleihe an der Luxemburger Börse beantragen, Notierungsaufnahme ist für März 2005 geplant.

Die Wandelanleihe wird ausschließlich bei institutionellen Anlegern außerhalb der USA (Regulation S des U.S. Securities Act von 1933, in der derzeit gültigen Fassung) platziert. Deutsche Bank und JPMorgan sind Joint Bookrunner der Emission.

Im Zusammenhang mit dem Angebot kann die Deutsche Bank AG als Stabilisierungsmanager, beginnend mit Veröffentlichung der endgültigen Bedingungen des Angebots, für einen bestimmten Zeitraum nach dem Ausgabetag Mehrzuteilungen vornehmen oder bestimmte Maßnahmen ergreifen, die es erlauben, den Marktpreis der Anleihe auf einem Niveau zu halten, das über jenem liegt, welches ohne Stabilisierung bestehen würde. Es besteht jedoch keine Verpflichtung für die Deutsche Bank AG, Stabilisierungsmaßnahmen vorzunehmen, und derartige Stabilisierungsmaßnahmen können, wenn sie begonnen wurden, jederzeit ohne Vorankündigung beendet werden und enden spätestens mit Ablauf des 9. Februar 2005. (Stabilisierung/FSA)


Veröffentlichungsdatum: 02.02.2005 - 08:59
Redakteur: rpu
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