Harpen: Kündigung der 4 1/2 %-Teilschuldverschreibungen von 1959
-
Jahresergebnis 2005 wird dadruch nach HGB mit rd. 21 Mio. EUR belastet
Der Vorstand der Harpen AG hat heute beschlossen, die 4 1/2%-Teilschuldverschreibungen der Harpen AG bis zum 31. März 2005 zu kündigen. Die Rückzahlung wird zum Kurs von 3.484,06% je Teilschuldverschreibung erfolgen. Durch die Kündigung wird das Jahresergebnis 2005 der Harpen AG nach HGB mit rd. 21 Mio. EUR belastet; das Konzernergebnis nach IFRS vermindert sich um den gleichen Betrag. Zusätzlich werden im Konzernabschluss rd. 12 Mio. EUR erfolgsneutral mit dem Eigenkapital verrechnet. Die Kündigungsbekanntmachung wird separat veröffentlicht.