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TC Unterhaltungselektronik: Schadenersatz für zu Unrecht erwirkte einstweilige Verfügung - RTL muss der TC Unterhaltungselektronik AG Schadensersatz leisten

Wie die TCU AG eigenen Angaben zufolge heute von ihren Anwalt erfahren hat, wurde die RTL Television GmbH vom Landgericht Köln am 8. März 2005 dazu verurteilt, der TC Unterhaltungselektronik AG sämtliche Schäden zu ersetzen, die ihr entstanden sind und zukünftig entstehen werden, aufgrund der zu Unrecht ergangenen einstweiligen Verfügung bzgl. TV Werbeblocker aus dem Jahre 1999. Der weitergehende Teil der Klage(Schäden aus der Zeit nach der einstweiligen Verfügung)wurde abgewiesen. Der Bundesgerichtshof hatte am 24.6.2004 letztinstanzlich festgestellt, dass der TC-Werbeblocker stets legal war und sämtliche einstweiligen Verfügungen zu Unrecht ergangen sind. Die TCU AG wird nun beginnen, den Schaden zu beziffern und Zahlungsklage einreichen.



Veröffentlichungsdatum: 14.03.2005 - 16:35
Redakteur: rpu
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