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Vectron Systems: Weg frei für Verschmelzung - Oberlandesgericht hat Beschwerden der Anfechtungskläger zurückgewiesen
Das Oberlandesgericht Hamm hat die sofortigen Beschwerden der Anfechtungskläger gegen den nach § 16 Abs. 3 UmwG ergangenen Beschluss des Landgerichts Münster vom 13. Januar 2005 zurückgewiesen und damit die Verschmelzung der Hansa Chemie AG, Duisburg, auf die Vectron Systems AG, Münster, endgültig freigegeben. Der Beschluss des OLG Hamm ist rechtskräftig.

Damit steht der auf den Hauptversammlungen beider Gesellschaften im August 2004 beschlossenen Verschmelzung zur Hansa Group AG, gegen die einzelne Anfechtungsklagen eingereicht wurden, nichts mehr im Wege. Die handelsregisterliche Eintragung soll nun schnellstmöglich erfolgen.

Die Verschmelzung schließt den seit rund zwei Jahren laufenden Prozess der Sanierung der Vectron Systems AG erfolgreich ab. Zugleich legt sie den Grundstein für die auf der Vectron-Hauptversammlung bereits angekündigte Wachstumsstrategie des neu entstehenden international tätigen Mischkonzerns.

Veröffentlichungsdatum: 07.03.2005 - 12:02
Redakteur: rpu
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