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Kein Vermögensschaden für KarstadtQuelle durch Urteil des Verwaltungsgerichtes Berlin - Pressemitteilung vom Freitag
Aus dem heutigen Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin entsteht KarstadtQuelle kein Vermögensschaden. KarstadtQuelle muss insbesondere keinerlei Entschädigungen gegenüber der Jewish Claims Conference (JCC) leisten. Gegenstand des Verfahrens war die Frage, ob KarstadtQuelle oder die JCC den Erlös aus einem Grundstück (Leipziger Straße) beanspruchen kann. KarstadtQuelle hatte gegen einen Bescheid zugunsten von JCC bezüglich der Herausgabe des Grundstückes geklagt. Das Gericht hat nunmehr entschieden, dass KarstadtQuelle keinen Anspruch auf das Grundstück oder dessen Erlös hat. KarstadtQuelle wird nach Vorlage der Entscheidungsgründe Rechtsmittel einlegen, damit das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über den Rechtsstreit abschließend entscheiden kann.

Veröffentlichungsdatum: 04.03.2005 - 17:35
Redakteur: rpu
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