Eingang von Klagen gegen SPAR-Hauptversammlungsbeschluss
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Vorstand der SPAR AG geht davon aus, dass die Klagen unbegründet sind
Die außerordentliche Hauptversammlung der SPAR Handels-AG hat am 26. Januar 2005 die Übertragung der außenstehenden Aktien der Minderheitsaktionäre an die Mehrheitsaktionärin ITM Entreprises S. A. beschlossen. Gegen diesen Beschluss sind zehn Anfechtungsklagen beim Landgericht Hamburg eingegangen.
Tatsächlich ist die Hauptversammlung am 26. Januar 2005 entsprechend der Satzung und den gesetzlichen Regelungen durchgeführt worden. Der Vorstand der SPAR AG geht deshalb davon aus, dass die Klagen unbegründet sind und dass das Squeeze-Out-Verfahren planmäßig abgeschlossen werden kann.
Die Minderheitsaktionäre werden von ITM Entreprises S. A. eine Barabfindung für die Stammaktien in Höhe von 4,28 EUR und für die Vorzugsaktien in Höhe von 8,75 EUR erhalten. Die französische Hauptaktionärin der SPAR AG hält 97,27% der Anteile an der SPAR AG, 2,73% befinden sich noch im Streubesitz.