Intershop Communications kündigt Aktienzusammenlegung an
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Abschluss der umfassenden Sanierungsmaßnahmen der letzten beiden Jahre
Intershop Communications AG gab bekannt, dass die Aufstellung des Jahresabschlusses 2004 nach Rechnungslegung gemäß HGB den hälftigen Verbrauch des Grundkapitals der deutschen Intershop AG ergeben hat.
Der Verbrauch von mehr als der Hälfte des Grundkapitals ist auf die im Geschäftsjahr 2004 eingetretenen Verluste sowie außerplanmäßige Abschreibungen von Beteiligungswerten zum Bilanzstichtag 2004 zurückzuführen. Der Vorstand wird daher unverzüglich gemäß § 92 Abs. 1 Aktiengesetz eine Hauptversammlung für den 26. April 2005 einberufen und ihr dies anzeigen. Zur Buchsanierung der eingetretenen Verluste wird der Vorstand eine vereinfachte Kapitalherabsetzung im Verhältnis 1:3 durch Zusammenlegung von drei Inhaberstammaktien zu einer Inhaberstückaktie vorschlagen. Diese Kapitalrestruktierungsmaßnahme stellt den Abschluss der umfassenden Sanierungsmaßnahmen der letzten beiden Jahre dar, die von Personal- und Kostenabbau einerseits und Refinanzierung durch Begebung einer Wandelanleihe andererseits gekennzeichnet waren.
Die beim Mutterunternehmen vorgenommenen Abschreibungen haben nach Unternehmensangaben keinen Einfluss auf das konsolidierte Konzernergebnis.