Die Tableros de Fibras S.A., Madrid/Spanien, hat gegenüber dem Vorstand der GLUNZ AG mit Schreiben vom heutigen Tage verlangt, eine Hauptversammlung der GLUNZ AG einzuberufen, um auf dieser gem. §§ 327a ff. AktG die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der GLUNZ AG auf die Tableros de Fibras S.A. zu beschließen.
Die Tableros de Fibras S.A. hält derzeit ca. 99,1% der Aktien und damit des Grundkapitals der GLUNZ AG. Auf der Grundlage einer eigenen Unternehmensbewertung hat die Tableros de Fi-bras S.A. eine Barabfindung für die ausscheidenden Minderheitsaktionäre in Höhe von 19,00 EUR je Stammaktie und 16,00 EUR je Vorzugsaktie festgelegt. Vorstand und Aufsichtsrat der GLUNZ AG werden über die Einberufung einer Hauptversammlung der GLUNZ AG unverzüglich beschliessen und dieser einen Beschlussvorschlag unterbreiten.